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AGB Online Werbung - Dekobranche Branchenverzeichnis
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Dekobranche.de im Bereich Online Werbebanner auf www.dekobranche.de, durch die Erftmedien.de
Im Blauen Garn 69, 50389 Wesseling
§1 Allgemeiner Geltungsbereich
(1) Unsere AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren
AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere AGB gelten auch für künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Unsere
AGB gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von § 24 AGBG.
§2 Vertragsgegenstand und -abschluss
(1) Gegenstand
unseres Angebotes ist die Beratung und Vermarktung von Werbung (i.d.R.
Banner, siehe §6) auf verschiedenen online-Plattformen zu in
online-Diensten üblicher Wiedergabequalität. Die konkret in den
Werbevertrag einbezogene online-Plattform ergibt sich ausschließlich
aus der Vereinbarung mit dem Kunden. (2) Jeder Vertrag bedarf zu seiner
Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen oder
Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden und Änderungen
dieser Schriftformklausel. Als Schriftform gilt auch Korrespondenz per
Fax und per email; letzteres allerdings nur dann, wenn der Erhalt des
der Erklärung enthaltenden emails vom Erklärungsempfänger (z.B. auch
per email) bestätigt wird.
§3 Zahlungsbedingungen /Preisänderungen
(1) Auf die
vereinbarte Vergütung hat der Kunde Mehrwertsteuer in der jeweils
gesetzlichen Höhe zu entrichten. (2) Abgerechnet und zum Gegenstand der
Preisbildung werden Einheiten von jeweils eintausend Ad-Impressions
(TKP). Die für eine Buchungsperiode vereinbarte Vergütung ist im Voraus
zum ersten Tag der Buchungsperiode fällig. (3) Preisänderungen sind bei
Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten jederzeit möglich.
Eine Preisänderung wird nach Ablauf von einem Monat nach Zugang einer
entsprechenden Ankündigung wirksam, sofern der Kunde ihr nicht
innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Zugang unserer Änderungserklärung
schriftlich [vgl §2 (2)] widerspricht. Erfolgt ein Widerspruch, sind
wir berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich unter Einhaltung
einer Frist von 2 Wochen zu kündigen.
§4 Stornierung von Aufträgen
Eine Stornierung bis 2
Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenlos möglich. Eine Stornierung
nach Ablauf von 50% der Buchungslaufzeit lässt den vollen Buchungspreis
entstehen. In allen anderen Fällen wird eine generelle
Handlungspauschale i.H.v. 10% des Netto-Buchungsvolumens zuzüglich dem
bis zum Stornierungszeitpunkt ermittelten Schaltvolumen auf der Basis
der getroffenen Vergütungsvereinbarung erhoben.
§5 Mitwirkungspflicht des Kunden
Wenn Werbeaufträge
nicht oder unrichtig durchgeführt werden können, weil die
Produktionsunterlagen nicht rechtzeitig, mangelhaft oder falsch
gekennzeichnet abgeliefert wurden, wird der gesamte Auftragspreis
dennoch fällig. Der Kunde ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich
nach dem Einstellen zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten
Woche zu reklamieren; bei nachträglicher Reklamation trägt der Kunde
die Kosten der von ihm gewünschten Änderung.
§6 Bannerwerbung/Rotationsprinzip
Im Rahmen der
Bannerwerbung erhält der Kunde das (nicht ausschließliche) Recht auf
die Platzierung seiner Bannerwerbung auf der vereinbarten Web-Site an
der vereinbarten Stelle. In Ermangelung einer Vereinbarung erfolgt die
Platzierung im üblichen Rahmen in unserem Ermessen. Bannerwerbung
erfolgt regelmäßig im Rahmen des Rotationsprinzips, wonach mehrere
Werbekunden ihre Werbung auf einen Banner legen und jeder Zugriff durch
einen Internet-User nach einem technisch von uns vorherbestimmten
Prinzip (laufende Rotation) für die Verweildauer des Internet-Users auf
der betroffenen Site eine Kundenwerbung auf dem User-Browser im Wege
des Downloads der Site sichtbar werden lässt (=Ad-Impression). Jedes
erneute Aufsuchen der Site im Wege des Download, auch bei einer
Rückkehr aus Unterseiten der Plattform, führt zu einem erneuten
Auslösen einer Ad-Impression. Die Zählung der Ad-Impressions erfolgt
gem. §7. Werbeformen außerhalb der rotierenden Bannerwerbung (z.B.
Sonderaktionen) sind individuell zu vereinbaren. Die Bannerwerbung des
Kunden wird mit Inhalten verlinkt, die auf seinem Server oder auf einem
Server eines von ihm eingeschalteten Dritten liegen.
§7 Ad-Impressions
(1) Die vertraglichen
Ad-Impressions werden ausschließlich und abschließend von uns
ermittelt. Dies gilt auch dann, wenn die Anzahl der Ad-Impression
parallel durch eine eingeschaltete Media-Agentur ermittelt werden kann.
Wir bedienen uns zur Zählung der Ad-Impressions zu Zeit der im
Webkatalog-Script eingebauten Technologie. Es bleibt uns jedoch
freigestellt, uns auch ganz oder zeitweise einer anderen Technologie
zur Zählung der Ad-Impressions zu bedienen. (2) Wir sichern dem Kunden
zu, dass innerhalb des von ihm gebuchten Zeitraumes die von ihm
gebuchte Anzahl von Ad-Impressions realisiert wird unter der
Voraussetzung, dass alle von uns nicht beeinflussbaren technischen
Komponenten (Internet etc.) einwandfrei und vollständig funktionieren.
(3) Sollte diese zugesicherte Anzahl von Ad-Impressions aus Gründen,
die von uns zu vertreten sind, nicht eingehalten werden können,
erstatten wir dem Kunden nach unserer Wahl den anteiligen Auftragspreis
auf der Grundlage der mit ihm getroffenen Preisvereinbarung oder bieten
ihm eine Verlängerung der Auftrapsperiode oder, sollte dies nicht
möglich sein, eine Neuschaltung von Bannerwerbung bis zu Erreichung der
ursprünglich vereinbarten Anzahl der Ad-Impressions an. Eine
Überschreitung der Anzahl der Ad-Impressions bleibt ohne Auswirkungen
auf den Vertrag.
§8 Verfahren bei Handhabung durch Media-Agenturen
Wird
die Bannerschaltung und -verwaltung auf Wusch des Kunden von einer
Media-Agentur durchgeführt, ist ausschließlich die von ihm gewählte
Agentur für die Handhabung der Bannerverwaltung verantwortlich. Wir
werden in diesen Fällen die Voraussetzungen schaffen (z.B.
Bannerverlinkung), um der Agentur die eigenverantwortliche
Bannerhandhabung und Verwaltung zu ermöglichen. Wir haften in diesen
Fällen weder für technische Störungen auf dem Server der Media-Agentur
noch für etwaige weiter Störungen / Probleme aus dem Gefahrenbereich
der Agentur.
§9 Verantwortlichkeit für Inhalte
(1) Der Kunde
ist allein verantwortlich für sämtliche Inhalte, die über seine
Bannerwerbung erreichbar sind, einschließlich verlinkter Inhalte. Der
Kunde sichert zu, kein Material zu verwenden, das Dritte in ihren
Rechten verletzt, ungesetzlich oder unmoralisch ist, gleich nach
welcher Rechtsordnung. Er sichert ferner zu, dass ihm die Rechte an den
von ihm verwendeten Inhalten für die vereinbarte Werbeaktion zustehen.
(2) Der Kunde stellt uns insofern von allen Ansprüchen Dritter
vollumfänglich frei. Wünscht der Kunde eine Verteidigung gegen die
erhobenen Ansprüche, hat er sämtliche Rechtsverfolgungskosten zu tragen
und zu bevorschussen. Dies gilt auch für etwaige Kosten einer
vorsorglichen rechtlichen Verteidigung durch uns. Außerdem hat er uns
jeglichen Schaden zu ersetzten, der uns durch eine Inanspruchnahme
Dritter auf Grund seiner Werbung entsteht. (3) Verstößt der Kunde gegen
Absatz (1), oder werden wir wegen eines angeblichen Verstoßes des
Kunden im Sinne von Absatz (1) in Anspruch genommen, sind wir auch ohne
rechtliche Prüfung zur sofortigen Unterbrechung unserer Leistung
berechtigt, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche auf Ausgleich
jeglicher Art (vertraglich/bereicherungsrechtlich/deliktisch)
entstehen.
§10 Unsere Haftung, Schadenersatzansprüche
Wir
haften dem Kunden nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die
Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den üblichen in derartigen
Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt. Der Höhe nach ist der Schaden
auf den Auftragswert (Gegenleistung des Kunden für den konkret
betroffenen Auftrag) begrenzt.
§11 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges
Auf
diese Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Unser Geschäftssitz ist der Erfüllungsort; Gerichtsstand ist Brühl.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt
der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete
Klausel ist durch eine solche zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen
Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.
(Stand 10/07).
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